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Relaisbetrieb

Besonders beim Funkbetrieb über automatisch arbeitende Funkumsetzer, im Funkerslang  kurz nur "Relais" genannt, schreibt der Gesetzgeber zwingend zur Identifikation die Verwendung des zugeteilten Rufzeichens des Umsetzers und aller darüber Funkverkehr abwickelnden Lizensierten vor.
Die Art und Weise des Rufzeichengebrauchs regelt auch hier die Amateurfunkverordnung.
Verantwortlich für die Einhaltung dieser gesetzlichen Auflagen ist der lizensierte Funker, auf dessen Namen und Anschrift die automatisch arbeitende Funkstelle zugeteilt wurde. Darüberhinaus muß dieser Verantwortliche sicherstellen, dass es nur zulässige Aussendungen gibt und alle technischen Bedingungen der Zuteilung für diesen Umsetzer eingehalten werden. Er muss telefonisch erreichbar sein und auf Verlangen der Behörde das sofortige Abschalten des Umsetzers realisieren können.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) gibt in ihrer Verfügung Nr. 13/2005
"Amateurfunkdienst; Einzelheiten für die Rufzeichenanwendung"
klare Richtlinien und die Folgen bei Nichteinhaltung vor:



Sicherlich versteht jeder lizensierte Funkamateur, dass wir bei DB0PIB zusätzlichen Einschränkungen oder gar Abschaltungen vorbeugen werden. Neben den Erinnerungen zur Einhaltung der o.g. Vorgaben im Funkbetrieb oder im Gespräch mit den betreffenden OMs werden wir letztendlich durch nachweisliche Belehrungen unserer Sorgfaltspflicht nachkommen.
Es wäre für alle Nutzer schade, wenn wir zugeteilte Frequenzen oder Betriebsarten wegen unzureichender Funkdisziplin verlieren.
Frank  DL5DSB/DB0PIB/DL5D
März 2023